Kreisfischereiverein Düren e.V.
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Fischereibedingungen am Stausee Obermaubach

Der Kreisfischereiverein e.V. Düren als Fischereipächter, erteilt  die Fischereierlaubnis für den Stausee Obermaubach!
Verehrte Gastkarteninhaber,
die erste Angelsaison mit den neuen Bedingungen ist zu Ende.
Der Verkauf über "hejfish" hat sehr gut funktioniert, jedoch gibt es bei den Fangmeldungen
ihrerseits noch einiges zu verbessern!
Fangmeldung:
Der Kreisfischereiverein e.V. Düren ist verpflichtet, Art und Anzahl der entnommenen Fische zu registrieren und zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass nicht nur die Mitglieder des Vereins, sondern auch Jahres- und Tageskartenangler verpflichtet sind, ihre Fänge umgehend an "hejfish" zu melden!
Es sind immerhin fast 90 Tageskarteninhaber und 8 Jahreskarteninhaber die dieser Verpflichtung nicht
ordnungsgemäß nachgekommen sind. Diese werden im System von "hejfish" automatisch in eine Sperrliste eingetragen und erhalten, bis zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen,
keine neue Karte für den Stausee!

Hier noch einmal die Bedingungen zur Abgabe der Fangmeldungen an "Hejfish"!    

Tageskarteninhaber müssen noch am gleichen Tag, möglichst umgehend nach einem Fang, die gefangenen Fische bei "hejfish" eintragen. Wurde nichts gefangen, ist dort auch zwingend eine Leermeldung für diesen Tag abzugeben.
Wurde an dem Tag, für den sie eine Karte erworben haben, keine Fangmeldung abgegeben, werden sie automatisch in die oben genannte Sperrliste eingetragen und für den Stausee Obermaubach gesperrt!
Auch Jahreskarteninhaber sind verpflichtet, ihre Fänge noch am Fangtag, umgehend nach einem Fang, an "hejfish" zu melden! Ebenfalls sollten auch Tage ohne Fang eingetragen werden!

Bei manuellem Jahreskarten Erwerb, sind die Fänge unmittelbar in das mit der Karte ausgehändigte Fangbuch einzutragen und am Ende der Saison an den Verein weiterzuleiten.
Bei Nichtbefolgung erfolgt auch hier eine Sperre für den Erwerb einer neuen Angelkarte!

Fischerei- und Kartenerwerbsbedingungen!
Seit 2023 ändern sich, bedingt durch höhere Pacht und gestiegene Fischkosten, die Preise für
die Angelkarten am Stausee Obermaubach folgendermaßen:
Tageskarte: 15,-€      Jahreskarte 160,-€
Der Erwerb der Angelkarten geschieht nur noch über die Internetplattform "hejfish"
Am Stausee Obermaubach können keine Karten mehr erworben werden!
Über folgenden Link können Sie die Bestellplattform sofort erreichen:

(anklicken)
Ab dem 01. März können Sie dort Jahreskarten und Tageskarten erwerben!
Die sichere Bezahlung erfolgt über Kreditkarte, Paypal, Vorkasse und Überweisung.

"hejfish" überprüft Ihre Angelberechtigung, reagiert im Kontakt mit uns auf etwaige Vergehen
und überwacht den Eingang der Fangmeldungen, zu denen Sie ja bekanntlich verpflichtet sind!
Wir wünschen gutes Gelingen und hoffen Sie weiterhin am Stausee Obermaubach als
Gäste begrüßen zu dürfen!

Im Ausnahmefall, können noch Jahreskarten im Clubheim des Kreisfischereiverein Düren e.V.
zu den auf der Homepage bekanntgegebenen Öffnungszeiten erworben werden.
Tageskarten erhalten Sie nur noch "online" über "hejfish".

Die Fischerei- und Gewässerordnung erhalten Sie hier:
(anklicken)

Bitte dringend beachten!
Neue Fangbeschränkung: (gilt auch für Mitglieder)
Pro Angeltag dürfen maximal gefangen und entnommen werden:
Drei  Salmoniden (Forellen, Saiblinge), davon jedoch nur eine Seeforelle.
Äschen unterliegen bis auf Weiteres einer ganzjährigen Schonzeit.
Damit das Angeln am Stausee Obermaubach für alle Angler auch zu einem erfolgreichen Erlebnis wird
erwarten wir, dass Sie das Tageslimit von 3 Salmoniden nicht überschreiten und sich auf ein maximales
Jahreslimit von 50 Salmoniden zu beschränken!
Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbeschränkung. Erlaubt sind alle gesetzlich erlaubten Köderarten. Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische müssen dem Stausee Obermaubach entnommen werden. Ganzjährig geschützte, sowie Edelfische, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.
Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische, sind entsprechend der Landes-Fischereiordnung zu behandeln.
Bei der Grund- und Posenfischerei, darf nur ein einschenkliger Haken verwendet werden.
Es darf mit höchstens 2 Ruten gefischt werden.

Achtung:
Setzkescher sind laut Aussage der Bezirksregierung (Obere Fischereibehörde) nicht erlaubt!
Bitte halten Sie sich an diese Aussage, denn wir dürfen als Verein nicht anders entscheiden!

In der Zeit vom 20.10.-15.03. einschl. bleibt der Stausee Obermaubach gesperrt.
Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart:

Artenschonzeiten:

Mindestmaße:

Bachforelle                               

vom 20.10.-15.03. einschl.

30 cm

Regenbogenforelle

vom 20.10.-15.03. einschl.

30 cm

Bachsaibling

vom 20.10.-15.03. einschl

30 cm

Seesaibling

vom 20.10.-15.03. einschl

30 cm

Seeforelle

vom 20.10.-15.03. einschl.

50 cm

Äsche

bis auf Widerruf ganzjährig

Hecht

vom 15.02.-30.04. einschl.

45 cm

Unter nachfolgendem Link, können sie die Fischereimöglichkeiten bei "Google-Maps" an Hand der Karte betrachten. (GRÜN) = befischbarer Uferbereich)
(anklicken oder QR-Code scannen)


Nachstehende Bedingungen sind zu beachten:
Achtung Uferangler!
Der Schutzzaun, parallel zur Bahnlinie und der Zugang neben dem Bootssteg, sind fertig!
Nur Angler mit gültiger Fischereierlaubnis haben das Recht diesen Zugang zu benutzen!
(Siehe Hinweisschilder)

Aufgrund der beengten Situation entlang des Ufers bitten wir alle Angler, gegenseitig Rücksicht zu nehmen
und sich mit Fairness und Hilfsbereitschaft der neuen Situation anzupassen.
Bitte lesen sie die Begleitzettel zu ihren Gastkarten.

Eine Verbreiterung des Uferstreifens ist aus bautechnischen- und Kostengründen nicht durchführbar.
Wir müssen uns mit den derzeitigen Gegebenheiten abfinden und entsprechend damit umgehen.
Ohne die jetzige Lösung, hätten wir den See von diesem Ufer aus nicht mehr befischen dürfen.  

Wir erwarten, dass sich kein Angler mehr im Gefahrenbereich der Rurtalbahn aufhält,
oder Geräte in diesem Bereich ablegt oder abstellt.

Dies wird in keinster Weise durch uns und die Rurtalbahn geduldet, da dies wiederum ein Gefahrenpotential für Zugführer und Fahrgäste darstellt. Zudem stellt das Betreten der Bahnanlagen eine Ordnungswidrigkeit dar, bei der mit drastischen  Konsequenzen zu rechnen ist.
(Siehe Hinweisschilder an der Bahnstrecke)
Der Kreisfischereiverein entzieht sich hierbei jeder Verantwortung.
Wird ein Zuwiderhandeln durch unsere Ordnungsorgane festgestellt, ist mit dem sofortigen Entzug
der Fischereierlaubnis zu rechnen!
Wir werden unser Fischereirecht, welches wir seit über 70 Jahren innehaben,
nicht durch unvernünftiges Handeln einzelner Angler aufs Spiel setzen.


Zugang Hof Mausauel (Demary)
Nach einer Überprüfung der Angelmöglichkeiten innerhalb des Geländes von Hof Mausauel haben wir festgestellt,
das dort keine Möglichkeit mehr besteht, den See vom Ufer aus zu Befischen.
Ein Betreten des Hofes ist diesbezüglich nicht erforderlich und geschieht auf eigene Gefahr.
Die Parkplätze am Hof, sind nur Gästen vorbehalten.
Ein Befischen des Ufers oberhalb des Hofes, bis hin zur ausgeschilderten Grenze, ist gestattet.
Ein Überqueren der davor befindlichen Felder ist nicht erlaubt!

Der Bootssteg
Am Bootssteg beim Restaurant Strepp ist zurzeit kein Liegeplatz frei!
Interessenten bitte per e-mail unter: kreisfischereivereindueren@t-online.de  bewerben.
Weitere Bewerber werden in eine Warteliste aufgenommen.

Ein Befischen des Sees vom Bootsteg, sowie von anliegenden Booten aus, ist nicht gestattet!

Die Benutzung von Bellybooten im Stausee, ist durch Beschluss des WVER und der Bezirksregierung verboten !

Allgemeine Bedingungen:
Uferbefestigungen und Wasserbauwerke dürfen nicht beschädigt werden!
An den zu benutzenden Angelkähnen müssen die jährlichen Erlaubnisplaketten des "Wasserverbandes Eifel-Rur" gut sichtbar angebracht sein. Diese sind im Kiosk an der Staumauer zu erhalten. In der Zeit vom 15.November bis zum 31.März müssen alle Boote außerhalb der See- und Uferfläche gelagert und gegen unbefugtes Wassern gesichert sein.
Die Nutzung der Seefläche ist in diesem Zeitraum nicht gestattet.
Temporäre Änderungen bezüglich des Einbringens der Boote werden jährlich vom Wasserverband mitgeteilt.

Elektromotoren sind seit dem 16.03.2016 erlaubt!

Nutzungsbedingungen.pdf   (Quelle: WVER ab 01.11.2017)

Bitte beachten Sie die Einschränkungen durch die Naturschutzverordnung im oberen Teil des Stausee's.
(Inselbereich und Einlauf)
Fahren Sie bitte mit Ihren Booten nicht in die, durch die weißen Bojen begrenzten Gebiete.

Den Anordnungen der amtlich verpflichteten Fischereiaufseher ist in allen Fällen Folge zu leisten!
Verstöße gegen diese Fischerei- und Gewässerordnung werden mit dem Entzug der Fischereierlaubnis geahndet und u.A. wegen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.

Gültig ab: 16.03.2023       Kreisfischereiverein e.V. Düren

In der Ruhe liegt die Kraft und der Erfolg in der Geduld
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